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Kirchenverwaltungswahl 2024

19. 11. 2024

Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

  1. am 24. November 2024 können Sie unsere neue Kirchenverwaltung wählen. Nehmen Sie bitte Ihr Stimmrecht wahr. Die Wahl steht unter dem Motto „Kirche verwalten – Zukunft gestalten“. 

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in unserer Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

 

  1. Welche Aufgaben hat sie?

 

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weiter gehört zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung:

  • Unterhalt und Erhalt der kirchlichen Gebäude, sowie deren Inneneinrichtung und Ausstattung

  • Die Verwaltung des Friedhofes, des Pfarrpfründewaldes, der Pfründegrundstücke und des Hauses für Kinder

  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen

  • Beantragung von Zuschüssen

  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen

  • Entscheidung über die Verwendung der freiwilligen Zuwendungen und des Kirchgeldes

 

Dies sind nur ein paar Beispiele für den vielfältigen Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung.

 

 

Wir haben uns entschlossen die Wahl als allgemeine Briefwahl durchzuführen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, erhalten Sie mit diesem Brief die zur Wahl benötigten Unterlagen. Einen Wegweiser für die Briefwahl haben wir für Sie beigelegt. 

 

Treffen Sie Ihre Wahl. Sie können höchstens vier Kandidaten wählen und nur eine Stimme pro Kandidat vergeben. Ihren Wahlbrief können Sie in einen der Briefkästen am Pfarramt, in der Kirche, am Schaukasten vor der Kirche und an der Kapelle in Gundlitz einwerfen oder auf dem Postweg verschicken. Denken Sie daran, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 24.11.2024 um 18:00 Uhr beim Wahlausschuss im Pfarramt vorliegen muss.

 
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